Befreiung Schwerlasttransporten Innenstadt

In der Innenstadt gilt eine Logistikzone. Es ist verboten für einen LKW schwerer als 3.500 kg um die Innenstadt in zu fahren. Müssen Sie mit einem LWK be- und entladen? Dann können Sie eine Befreiung kostenlos beantragen.

Direkt Befreiung Schwerlasttransporten Innenstadt beantragen

Befreiung Schwerlasttranssporten Innenstadt beantragen

Es ist möglich online einen kostenlose Befreiung für Schwerlasttransporten zu beantragen. Legen Sie Ihrer Bewerbung ein Dokument bei, wo Sie den Grund und die Notwendigkeit der Befreiung angeben. Sie können sich als Firma mit einem Benutzernamen und einem Passwort anmelden. Wenn Sie noch kein Benutzernamen und Passwort haben, können Sie es über das Kontaktformular anfordernBitte geben Sie auch die Nummer der Industrie- und Handelskammer und die Ortsnummer Ihres Unternehmens an.

Kennzeichen registrieren

Registrieren Sie bei der Anwendung von der Befreiung das Kennzeichen Ihnen Fahrzeug. Haben Sie mehrere LKW womit Sie in die Innenstadt fahren wollen? Registrieren Sie dann das Kennzeichen jedes Fahrzeugs. Sie können bis zu fünf Kennzeichen registrieren.

Woche oder Jahr Befreiung

Es ist möglich eine Befreiung für eine Woche oder Jahr zu beantragen. Eine Jahrbefreiung gilt bis zum 31 Dezember. Mit der Befreiung haben Sie auch Zugang zur autofreie Innenstadt. Parken in der Logistikzone ist nicht erlaubt.

Die Befreiung gilt für:

  • Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 12.00 Uhr
  • Samstag zwischen 7.00 und 11.00 Uhr
  • Sonntag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr

Karte der Logistikzone in der Innenstadt (pdf, 188 kB)

Warnung

Fahren Sie durch den Bereich ohne Befreiung? Zum erste Mal bekommen Sie eine Verwarnung und dann eine Geldstrafe durch CJIB.

Ist es möglich um die Bereich in zu fahren außerhalb der Fensterzeiten?

Über das Kontakformular können Sie eine Anpassungsbefreiung beantragen. Dies ist für maximal zwei Lieferungen pro Tag, für die ein schwerer als 3.500 LKW benötigt. Die Gemeinde wird sich mit Ihrer Bewerbung befassen und informieren Sie so schnell wie öglich, ob Sie eine Anpassungsbefreiung erhalte können.