Anhänger, Wohnwagen oder Wohnmobil

Mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Anhänger können Sie maximal 3 aufeinanderfolgende Tage auf der Straße parken. Dies gilt auch in den Bereichen, in denen Sie gegen Gebühr parken. Hat der Wohnwagen oder Anhänger die gleiche Kennzeichen wie der Auto? Dann müssen Sie für den Wohnwagen oder Anhänger nicht extra bezahlen. Nach diesen 3 Tagen müssen Sie dem Wohnmobil, den Wohnwagen oder den Anhänger an einem anderen Ort, zum Beispiel auf einem Privatland, parken. Sehen Sie, dass ein Wohnwagen, Wohnmobil oder Wohnwagen länger als 3 Tage geparkt ist? Bitte kontaktieren Sie die Gemeinde Delft.

Ist Ihr Wohnmobil länger als 6,00 Meter, breiter als 2,05 Meter und/oder höher als 2,40 Meter? Dann gelten die Parkregeln für Busse und LKWs. Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen mit diesen Abmessungen darf sich vorübergehend auf der Straße parken, um beispielsweise das Fahrzeug zu beladen oder zu entladen oder um das Fahrzeug zu reinigen.