Parken an Feiertagen

Sie müssen an Feiertagen nicht bezahlen, wenn Sie auf der Straße oder auf den Parkplätze parken. Dann ist es auch nicht notwendig, einen Besuch zu registrieren, wenn Sie eine Besuchergenehmigung haben. In den Parkhäusern müssen Sie an Feiertagen bezahlen.

Offizielle Feiertage

  • Neujahr (1 Januar)
  • Ostern (Sonntag und Montag)
  • Königstag (27 April)
  • Tag der Befreiung (5 Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingsten (Sonntag und Montag)
  • Weinachten (25 und 26 Dezember)